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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16   

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https://dejure.org/2020,7440
LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16 (https://dejure.org/2020,7440)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2020 - L 1 KR 311/16 (https://dejure.org/2020,7440)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - L 1 KR 311/16 (https://dejure.org/2020,7440)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 14).

    Insbesondere kann eine sozialversicherungsrechtlich erhebliche Beschäftigung auch dann vorliegen, wenn kein Arbeitsvertrag im arbeitsrechtlichen Sinne geschlossen worden ist (BSG v. 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 19).

    Gleichwohl bleibt eine Dienstleistung fremdbestimmt und somit als funktionsgerecht dienende Teilhabe Gegenstand einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, wenn sie ihr Gepräge von der fremden Ordnung des Betriebs erhält, in dessen Dienst die Arbeit verrichtet wird (BSG v. 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 29).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Auch das BAG habe mit Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 den Arbeitnehmerstatus einer Cutterin bestätigt.
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13

    Sozialversicherungspflicht - Cutter/Editor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Unter diesen Voraussetzungen scheitert die Annahme von Selbständigkeit auch nicht daran, dass der Filmeditor bei seiner Tätigkeit Anregungen und Wünsche etwa von Redakteuren berücksichtigt hat (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 4. April 2014 - L 1 KR 57/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2015 - L 1 KR 298/13

    Cutter - Editor - Bildgestalter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Eine abhängige Beschäftigung ist auch angenommen worden bei einem für ein Fernsehunternehmen tätigen Editor, der an fachliche Vorgaben, projektbezogene Zeitvorgaben und die Arbeitsabläufe seines Auftraggebers gebunden war und für seine Tätigkeit eine Vergütung nach einem festen vereinbarten Tagessatz erhielt (LSG Berlin-Brandenburg v. 20. November 2015 - L 1 KR 298/13, ähnlich Urteil vom 22. August 2018 - L 9 KR 149/16).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Der tatsächlichen Ausgestaltung der Verhältnisse kann danach gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 9 KR 149/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Eine abhängige Beschäftigung ist auch angenommen worden bei einem für ein Fernsehunternehmen tätigen Editor, der an fachliche Vorgaben, projektbezogene Zeitvorgaben und die Arbeitsabläufe seines Auftraggebers gebunden war und für seine Tätigkeit eine Vergütung nach einem festen vereinbarten Tagessatz erhielt (LSG Berlin-Brandenburg v. 20. November 2015 - L 1 KR 298/13, ähnlich Urteil vom 22. August 2018 - L 9 KR 149/16).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Das BAG habe aber für nicht programmgestaltende, gleichwohl rundfunk- und fernsehtypische Mitwirkung an Sendungen mehrfach entschieden, dass diese weisungsgebunden erfolgten (Hinweis auf BAG v. 30. November 1994 - 5 AZR 704/93).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16
    Dagegen ist eine abhängige Beschäftigung angenommen worden in einem Sachverhalt, in dem sich die Tätigkeit des Filmeditors darin erschöpfte, zunächst das am Vortag gedrehte Material zu montieren und anschließend zusammen mit der Regie und der Produktion entsprechend der Vorgaben des Drehbuchs die endgültige Schnittfassung herzustellen (LSG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2018 - L 1 KR 467/17).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • LSG Hessen, 26.08.2021 - L 8 BA 46/20

    Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit als Filmeditor im Rahmen der

    Entscheidend sind demnach die Umstände der Tätigkeit im Einzelnen; für die im Verlauf des Verfahrens erkennbar gewordene Auffassung der Beklagten, dass ein Bildeditor praktisch immer abhängig beschäftigt ist, fehlt es an einer rechtlichen Grundlage (so zutreffend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2020 - L 1 KR 311/16 -, juris Rn. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Für die Abgrenzung kommt es daher allein auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Tätigkeit an (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 -, juris Rn. 24 , vom 27. Februar 2020 - L 1 KR 311/16 -, juris Rn. 24 und vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 -, juris Rn 56 ), die hier - ausgehend von den zeitnah zur hier zu beurteilenden Tätigkeit vom 10. Mai 2017 gemachten Angaben der Beteiligten im Statusfeststellungsverfahren - einen erheblichen eigenen inhaltlich-künstlerischen Freiraum des Beigeladenen zu 1 nicht erkennen lässt.
  • SG Frankfurt/Main, 12.10.2020 - S 20 R 364/16
    Aus dem Vertrag den Kläger und Beigeladene zu 1 schlossen, geht hervor, dass beide Seiten davon ausgingen, dass eine freie selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde (in diesem Sinne auch: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2020 - L 1 KR 311/16 -, Rn. 25, juris).
  • LSG Hamburg, 05.04.2019 - L 3 BA 22/19

    Klage eines bei einer Filmproduktionsgesellschaft beschäftigten Editors gegen die

    Die Tätigkeit bleibt auch dann frei, wenn der Akteur bei seiner Tätigkeit Anregungen und Wünsche von einer Redaktion oder der Produktionsleitung berücksichtigen muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.2.2020 - L 1 KR 311/16, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.4.2014 - L 1 KR 57/13, juris) .
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